Energieberechnung



Seit der ENEV 2009 ist nicht nur für Neubauten der Energieausweis Pflicht, sondern auch für bestehende Wohngebäude bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf.

Wir sind als Aussteller für Energieausweise nach DENA (Deutschen Energieagentur) und BAFA berechtigt.


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